FAQ

Fragen zur Entwässerung

Wo ist die Grenze zwischen der privaten Grundstücksentwässerung und den öffentlichen Abwasseranlagen?

Die Ammerseewerke gKU bauen, betreiben und unterhalten die Grundstücksanschlüsse. Alle Leitungen, welche sich vorderhalb (in Fließrichtung des Abwassers gesehen) des Grundstücksanschlusses befinden, sind Teil der privaten Grundstücksentwässerung.

Was ist ein Grundstücksanschluss?

Grundstücksanschlüsse für Grundstücke, die im freien Gefälle entwässern, umfassen die Anschlussleitung einschließlich des ersten Kontrollschachtes.

Grundstücksanschlüsse für Grundstücke, die mit einer Druckentwässerung entwässern, umfassen die Anschlussleitung bis zur Grundstücksgrenze.

Wann wird ein Entwässerungsplan benötigt?

Gemäß dem §10 unserer Entwässerungssatzung ist ein Entwässerungsplan vor der Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage einzureichen.

 

Fragen zu Gebühren

Was sind Abwassergebühren?

Die Benutzungsgebühren sind das öffentlich-rechtliche Entgelt als Gegenleistung für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen. Die Ammerseewerke erheben eine gesplittete Gebühr, d. h. es wird eine Abwasser- und eine Niederschlagswassergebühr für die Benutzung von Kanalisation und Abwasserreinigungsanlagen erhoben (§ 9 BGS-EWS).

Wie werden die Abwassergebühren ermittelt?

Die Schmutzwassergebühr wird für den Kubikmeter eingeleitetes Schmutzwasser erhoben. Eine Berechnung erfolgt nach dem Frischwasserverbrauch.

Die Niederschlagswassergebühr wird auf Grundlage der in den Kanal eingebrachten Regenwassermenge erhoben. Eine Berechnung erfolgt nach Quadratmeter der bebauten und befestigten an den Kanal angeschlossenen Grundstücksfläche. Erst nach Ermittlung dieser Flächen kann die genaue Höhe der Gebühr bestimmt werden.

Wann muss eine Niederschlagswassergebühr entrichtet werden?

Eine Niederschlagswassergebühr ist immer dann zu entrichten, wenn gesammeltes Oberflächenwasser von bebauten und befestigten Flächen in einen Kanal der Ammerseewerke gKU eingeleitet wird.

Kann das zur Gartenbewässerung verwendete Wasser bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr berücksichtigt werden?

Gemäß unserer Beitrags- und Gebührensatzung können die Wassermengen, die nachweislich zur Gartenbewässerung genutzt werden, bei der Berechnung der Abwassergebühr unter bestimmten Voraussetzungen abgezogen werden:

  • Grundsätzlich vom Abzug ausgeschlossen sind Wassermengen bis zu 12 m³ jährlich, d.h. erst eine darüber hinaus gehende Menge kann sich auf die Gebührenberechnung mindernd auswirken.
  • Für den Nachweis ist der Einbau geeichter Wasserzähler erforderlich. Ein Pauschalabzug kann nicht gewährt werden.  Den Einbau hat der Grundstückseigentümer selbst zu veranlassen, ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich.
  • Für die Bearbeitung des Zählers wird eine jährliche Gebühr von derzeit 20,– € erhoben.
  • Zähler sind im Haus so einzubauen, dass nur das zur Gartenbewässerung verwendete Wasser gemessen wird. Durch die Veränderung an der Wasserinstallation sind die Vorschriften des Wasserversorgungsunternehmens zu beachten.
  • Fragen zu Zählern und Zähler- und Montagekosten bitten wir mit den Installationsbetrieben zu klären.
  • Nach dem ordnungsgemäßen Einbau ist der Zähler bei den Ammerseewerken gKU formlos schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen. Der Zähler wird von einem Mitarbeiter der Ammerseewerken gKU abgenommen und verplombt.
  • Nach Ablauf der Eichgültigkeit müssen die Zähler entweder ausgetauscht oder nachgeeicht werden.
Ist der Einbau eines Gartenwasserzählers rentabel?

Da Kosten für die Anschaffung, den Einbau und Betrieb des Zählers anfallen und eine jährliche Bearbeitungsgebühr von 20 Euro der Kostenersparnis entgegen stehen, lohnt sich der Einbau eines Gartenwasserzählers erst bei hohen Verbräuchen.