Gebühren

Gebühren

Wie hoch sind die aktuellen Gebührensätze?

Die Grundgebühr wird in Abhängigkeit des Dauerdurchflusses des verwendeten Wasserzählers erhoben:

bis 4 m³/h 60 €/Jahr
bis 10 m³/h 150 €/Jahr
bis 16 m³/h 240 €/Jahr
über 16 m³/h 360 €/Jahr

Die Einleitungsgebühr für Schmutzwasser beträgt 2,97 €/m³;
Die Einleitungsgebühr für Niederschlagswasser beträgt 0,68 €/m²;

Was sind Gebühren?

Die Benutzungsgebühren sind das öffentlich-rechtliche Entgelt als Gegenleistung für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen.

Das Erheben einer Gebühr setzt voraus, dass tatsächlich eine Leistung in Anspruch genommen wurde. So bezahlt der Bürger eine Benutzungsgebühr in der Bibliothek und eben eine Abwassergebühr dafür, dass er mit seinen Abwässern die Kanalisation und die Kläranlage benutzt. Die Gebühren können sich aus einem fixen (Grundgebühr) und einem variablen Teil (Mengengebühr) zusammensetzen.

Die Ammerseewerke erheben eine gesplittete Gebühr, d. h. es wird eine Abwasser- und eine Niederschlagswassergebühr für die Benutzung von Kanalisation und Abwasserreinigungsanlagen erhoben (§ 9 BGS-EWS).

Wer ist Gebührenschuldner?

Gebührenschuldner ist der jeweilige Grundstückseigentümer, nicht der Mieter.

Ein Eigentümerwechsel ist den Ammerseewerken umgehend mitzuteilen, siehe auch das Formular Eigentümerwechsel unter Download. Bei einem Mieterwechsel erfolgt keine Zwischenabrechnung über die Ammerseewerke. Diese ist vom Eigentümer zu erstellen.

Die Gebühren werden mittels Gebührenbescheid erhoben. Dieser ergeht am Anfang des Jahres (meist Ende Februar, Anfang März) und beinhaltet sowohl die Abrechnung für das abgelaufene Kalenderjahr, als auch die drei Vorauszahlungstermine und -raten für das laufende Jahr. Ein weiterer Bescheid zu den Vorauszahlungen ergeht nicht (§15 BGS-EWS).

Wie berechnet sich die Gebühr?

Für die Einleitung von Schmutzwasser wird eine Grundgebühr und eine Schmutzwassergebühr erhoben. Die Schmutzwassergebühr wird für den Kubikmeter eingeleitetes Schmutzwasser erhoben. Eine Berechnung erfolgt nach dem Frischwasserverbrauch.

Die Niederschlagswassergebühr wird auf Grundlage der in den Kanal eingebrachten Regenwassermenge erhoben. Eine Berechnung erfolgt nach Quadratmeter der bebauten und befestigten, an den Kanal angeschlossenen Grundstücksfläche. Erst nach Ermittlung dieser Flächen kann die genaue Höhe der Gebühr bestimmt werden.

Wie werden die Flächen für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr erfasst?

Um den zusätzlichen Kostenaufwand gering zu halten, sind die Ammerseewerke gKU auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher erfolgt die Ermittlung der bebauten und befestigten Flächen eigenverantwortlich durch die Grundstückseigentümer, mittels einer Selbstveranlagung. Von Beauftragten der Ammerseewerke wird überprüft, ob die bei der Veranlagung gemachten Angaben mit der Wirklichkeit übereinstimmen.

Was passiert bei einer Veränderung der Flächen?

Veränderungen an den befestigten, bzw. bebauten Flächen (Pflaster, Terassen, Nebengebäude, Wintergarten usw.) sind den Ammerseewerken gKU anzuzeigen. Hieraus ergeben sich in der Regel Änderungen an den Bemessung der Niederschlagswassergebühr.

Werden Änderungen an der Grundstücksentwässerung vorgenommen, z.B. durch das Abtrennen von bebauten oder befestigten Flächen, müssen diese mit den Ammerseewerken vorab abgestimmt (ggfs. mit Entwässerungsplan) und vor Ort abgenommen werden.