Betreiben und Unterhalten

Betreiben und Unterhalten

Aus den Augen – aus dem Sinn?!?!

Sind die Abwasserleitungen erst einmal vergraben, ist die problemlose Ableitung des anfallenden Abwassers doch allzu selbstverständlich. Mit dem Drücken der Toilettenspülung wird das Abwasser auf seine Reise geschickt – und für eine funktionierende und ordnungsgemäße Ableitung sind andere zuständig?! Stimmt so nicht ganz!!!

Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen

Verantwortlich für den ordnungsgemäßen Bau und Betrieb der Grundstücksentwässerungsanlagen sind grundsätzlich der/die Grundstückseigentümer/in. Damit ist der/die Grundstückseigentümer/in auch
verpflichtet, auf eigene Kosten alle notwendigen Maßnahmen hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Grundstücksentwässerung durchzuführen.

Bei undichten Leitungen, die über dem Grundwasserspiegel liegen, kann es durch austretendes Abwasser zu Umweltbeeinträchtigungen kommen. Eine besonders hohe Gefahr besteht bei gewerblichem oder industriellem Abwasser. Aber auch häusliches Abwasser kann den Boden oder das Grundwasser verunreinigen.
Im Boden, insbesondere direkt unter der undichten Stelle, finden zwar Abbauvorgänge statt, eine ausreichende Selbstreinigung kann aber nicht bei allen Stoffen, zum Beispiel bei fäkalen Keimen, Krankheitserregern, anorganischen Verbindungen (Nitrat, Chlorid), Arzneimitteln, Schwermetallen angenommen werden. Bei undichten Leitungen, die unter dem Grundwasserspiegel liegen, tritt Grundwasser, also so genanntes „Fremdwasser” in die Kanalisation ein. Die Verdünnung des Abwassers führt dazu, dass größere Mengen von Abwasser durch die Kanäle abzuleiten sind, Regenrückhaltebecken schneller überlaufen, die Kläranlage mit schlechterem Wirkungsgrad arbeiten und höhere Betriebskosten anfallen. Damit wird die Windach als Vorfluter der Kläranlage infolge des Fremdwassers stärker belastet.

Inspektion mit Kanal-Kameras

Die Wasser- oder auch Luftdruckprüfung zeigt zwar, ob die Grundstücksentwässerungsanlage dicht oder undicht ist, beziehungsweise sie ermöglicht auch Rückschlüsse über das Ausmaß der Undichtheit(en)
durch die Schnelligkeit des Absinkens des Wasserspiegels. Es wird damit aber nicht festgestellt, welche Schäden wo vorliegen. Aber gerade diese  Information wird für die Auswahl der besten und kostengünstigsten Sanierungsmethode benötigt.

Der genaue Zustand der Abwasserleitungen lässt sich nur durch eine Kamerainspektion feststellen. Die genaue Untersuchung und Dokumentation einer Grundstücksentwässerungsanlage ist die Grundlage für die Planung einer wirtschaftlichen Sanierung im Schadensfall.

Es gibt hier unterschiedliche Techniken. Bei ausreichendem Rohrdurchmesser und Strecken ohne Abzweige werden selbstfahrende Systeme mit Kameraschwenkkopf eingesetzt. Bei kleinen Rohrdurchmessern oder kleinen Reinigungsöffnungen muss zur optischen Inspektion eine so genannte
„Schiebekamera“ (Kamera mit Glasfaserstab) verwendet werden. Da der Kamerakopf hier meistens nicht schwenkbar ist, ist die Aussagekraft der Bilder wesentlich geringer. Aber auch die Schiebekamera kommt nicht in verzweigte Rohrsysteme. In diesen Bereichen kann unter Umständen eine Satellitenkopfkamera (Sat-Kamera oder spezielle Kamerasysteme
wie „Lindauer Schere“) zum Einsatz gebracht werden.